In dem von Rechtsanwältin Dr. Seywald betreuten Rechtsgebiet des privaten Baurechts werden mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Architekten umfassend in allen vertragsrechtlichen Fragen der Vertragsgestaltung, der Vertragsabwicklung sowie Vergütungsfragen beraten. Genauso berät Frau Dr. Seywald Bauherren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Bauträger und am Bau tätige Unternehmen. Zum Tätigkeitsgebiet von Frau Dr. Seywald gehört selbstverständlich auch die Durchsetzung dieser Ansprüche sowie die Abwicklung von Mängeln und Schadensersatzansprüchen im Bereich des privaten Baurechts, einschließlich der dazugehörigen Versicherungsfragen, zumal Frau Dr. Seywald auch verschiedene Haftpflichtversicherer vertritt.
Als Spezialistin im Vergaberecht mit zahlreichen Veröffentlichungen auf diesem Gebiet berät Frau Dr. Seywald Unternehmen und Behörden in allen Fragen des Vergaberechts, sei es vor und während des Ausschreibungsverfahrens oder nach vergaberechtswidrigen Entscheidungen im Rüge- und Nachprüfungsverfahren bei EU-weiten Vergabeverfahren und in unterhalb der Schwellenwerte liegenden Verfahren.