Das Arbeitsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit.
Rechtsanwalt Dr. Berst-Frediani ist seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht und in diesem Gebiet beratend aber auch gerichtlich tätig. Als Spezialist für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, für den Umgang mit Betriebsräten, die Befristung von Arbeitsverhältnissen und deren Kündigung wird er überwiegend von Arbeitgebern aber auch von leitenden Angestellten konsultiert.