Die Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht Volker Haaf und Dr. Eberhard Haaf leiten in unserer Kanzlei den wirtschaftsrechtlichen Bereich.

Auf diesem Gebiet beraten sie Unternehmen aller Rechtsformen, wie z.B. die GmbH, AG, GbR, KG und die GmbH & Co. KG, sowie deren Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände u.a. bei Fragen zur Haftungsvermeidung, Gesellschaftsgründungen, Gesellschafterstreitigkeiten, Gesellschafterversammlungen, Umwandlungen und Unternehmenskäufen.

Das Leistungsspektrum umfasst neben der Gestaltung von Geschäfts- und Gesellschaftsverträgen auch die Prüfung solcher sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, gerichtlich als auch außergerichtlich. Für Vertragshändler und Handelsvertreter übernehmen sie ebenfalls die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen sowie von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daneben werden Fragen zu Themen wie Provisionsabrechnung, Ausgleichsansprüche und Beendigung des Vertragsverhältnisses ausführlich beantwortet.